Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen
Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.
Beschreibung
Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.
Rechtsgrundlagen
- § 25 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
- § 52 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
- § 25 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)
- § 48 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)
Stand 09.02.2024
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Platzöder, Claudia
Kasse
- 09163 9990-30
- 09163 9990-355
- E-Mail senden
- OG 9
Aus Sicherheitsgründen können ausschließlich Dateien im PDF-Format empfangen werden!
Stöcker-Genz, Kerstin
Kämmerei
- 09163 9990-26
- 09163 9990-355
- E-Mail senden
- OG 9
Aus Sicherheitsgründen können ausschließlich Dateien im PDF-Format empfangen werden!
Wessolowski, Marika
Kasse
- 09163 9990-27
- 09163 9990-355
- E-Mail senden
- OG 9
Aus Sicherheitsgründen können ausschließlich Dateien im PDF-Format empfangen werden!