Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Billner, Brigitte

Einwohnermelde- und Gewerbeamt

Aus Sicherheitsgründen können ausschließlich Dateien im PDF-Format empfangen werden!

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Müller, Elisabeth

Rathaus Dachsbach

Vorzimmer Bgm. Peter Kaltenhäuser

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