Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

Antrag auf Ausstellung eines Negativzeugnisses für Hunde gem. Art. 37 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz
  • Kurzbeschreibung

    Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.


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