Beteiligungsbericht; Bereitstellung durch Kommune

Gemeinden, Landkreise und Bezirke müssen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Schmidt, Melanie

Leiterin der Finanzverwaltung

Aus Sicherheitsgründen können ausschließlich Dateien im PDF-Format empfangen werden!

Alle Leistungen