Straßenausbaubeiträge; Erhebung

Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Beyer, Uwe

Beitragswesen

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Schmidt, Melanie

Leiter der Finanzverwaltung

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