Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgefüllt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden. Dieses leitet Teile der Todesbescheinigung an das Gesundheitsamt weiter.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Reh, Sigrid

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Schülein, Alexandra

Personalwesen

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