Eheschließung; Anmeldung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Reh, Sigrid

Standesamt, Sozialamt, Renten, Feuerwehr

Aus Sicherheitsgründen können ausschließlich Dateien im PDF-Format empfangen werden!

Platzhalter

Schülein, Alexandra

Personalwesen

Aus Sicherheitsgründen können ausschließlich Dateien im PDF-Format empfangen werden!

Alle Leistungen