Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Reh, Sigrid

Standesamt, Sozialamt, Renten, Feuerwehr

Aus Sicherheitsgründen können ausschließlich Dateien im PDF-Format empfangen werden!

Platzhalter

Schülein, Alexandra

Personalwesen

Aus Sicherheitsgründen können ausschließlich Dateien im PDF-Format empfangen werden!

Alle Leistungen