Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Gasversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Zacher, Bernd

Kasse

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Stöcker-Genz, Kerstin

Kämmerei

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Kratz, Eva

Kämmerei

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