Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Billner, Brigitte

Einwohnermelde- und Gewerbeamt

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Reh, Sigrid

Standesamt, Sozialamt, Renten, Feuerwehr

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Schülein, Alexandra

Personalwesen

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Müller, Elisabeth

Rathaus Dachsbach

Vorzimmer Bgm. Peter Kaltenhäuser

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Alle Leistungen