Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Reh, Sigrid

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Schülein, Alexandra

Personalwesen

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