Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Schlüter, Heinz Peter

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Keßler, Andreas

Leiter der Finanzverwaltung

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