Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Keßler, Andreas

Leiter der Geschäftsstelle

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Reh, Sigrid

Standesamt, Sozialamt, Renten, Feuerwehr

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