Gemeinschaftsversammlung

Die Gemeinschaftsversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft. Dazu gehört beispielsweise die Entscheidung über Bestands- und Gebietsänderungen, Satzungen und Verordnungen und über den Erwerb von Grundstücken.

Neben den Ersten Bürgermeistern aus Gerhardshofen, Markt Dachsbach und Markt Uehlfeld setzt sich die Gemeinschaftsversammlung aus folgenden Personen zusammen: Je nach Einwohnerstärke werden Gemeinderäte aus den jeweiligen Gemeinden in die Gemeinschaftsversammlung entsendet. Mindestens der Bürgermeister und ein Gemeinderatsmitglied pro Gemeinde müssen also in der Gemeinschaftsversammlung vertreten sein. In der VG Uehlfeld bilden zurzeit drei Mitglieder aus Dachsbach, vier Mitglieder aus Gerhardshofen und vier Mitglieder aus Uehlfeld die Gemeinschaftsversammlung – inklusive der jeweiligen Bürgermeister.

D

F

3. Bürgermeister der Gemeinde Gerhardshofen 

G

Bürgermeister der Gemeinde Markt Uehlfeld

2. stellvertretender Gemeinschaftsvorsitzender

H

K

Bürgermeister der Gemeinde Markt Dachsbach

1. stellvertretender Gemeinschaftsvorsitzender 

M

1. Bürgermeister der Gemeinde Gerhardshofen

R

S

2. Bürgermeister der Gemeinde Gerhardshofen

W

2. Bügermeister der Gemeinde Uehlfeld