Fehlerhafte „Amtliche Wahlbenachrichtigung“ / erneute Zustellung erforderlich

Auf der „Amtlichen Wahlbenachrichtigung“ – mit der auch die Erteilung eines Wahlscheins mit
Briefwahlunterlagen beantragt werden kann – fehlt die Angabe „Wahl des Kreistags“.

Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten daher zeitnah eine neue „Amtliche Wahlbenachrichtigung“.

Es ist nur die neue „Amtliche Wahlbenachrichtigung“ gültig, auf der auch die Wahl des Kreistags mit vermerkt ist.

Gleiches gilt auch für den mit der Wahlbenachrichtigung mitenthaltenen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.

Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten, bitten aber dringend um Beachtung. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld