Beantragung der Briefwahlunterlagen

Die Antragstellung kann ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Den Ämtern ist der Versand bzw. die Aushändigung der Unterlagen erst ab dem 16. Februar gestattet. 

Die Antragstellung für die Briefwahlunterlagen kann wie gewohnt über das Ausfüllen des Antrags auf der Wahlbenachrichtigung, dem abgedruckten QR-Code oder über das Bürgerserviceportal der erfolgen.

Ihr Wahlamt der VGem Uehlfeld